FAQ – Häufig gestellte Fragen zu einer stationären Behandlung

Die Aufnahme erfolgt über die Zuweisung durch Psychiater, Hausärzte oder Psychotherapeuten. Eine Selbsteinweisung ist möglich.

Wenden Sie sich telefonisch, mittels Online-Formular oder per E-Mail an uns.

Telefon 058 225 20 00
triage@pdgr.ch

Wir behandeln in unseren Kliniken Patienten aus der gesamten Schweiz. Ihre Krankenversicherung und Ihr Wohnkanton bezahlen höchstens diejenigen Kosten, die in einem Spital Ihres Wohnkantons anfallen würden. Eine allfällige Differenz zwischen diesem Tarif und unserem Tarif – falls unser Tarif höher als der Tarif des Wohnkantons ist – müssen Sie selber bezahlen oder zu deren Abdeckung über eine Spitalzusatzversicherung verfügen.

Das hängt vom gewünschten Behandlungsangebot und der Verfügbarkeit von freien Plätzen in den Einrichtungen ab. Für Notfälle bestehen keine Wartezeiten.

Wir stellen die psychiatrische Grundversorgung des Kantons Graubünden sicher. Es werden grundsätzlich alle psychischen Erkrankungen behandelt.

Wir behandeln Depressionen, Schizophrenien, akuten Krise, Burnout, Angst- und Panikstörungen, Essstörungen, Persönlichkeitsstörungen, Tinnitus, chronische Schmerzstörungen, verschiedene Suchterkrankungen, Demenz und verschiedene psychische Erkrankungen des Alters.

Unter den Rubriken Angebote und Krankheitsbilder finden Sie weitere Informationen zu den Behandlungsschwerpunkten.

Beim Eintritt benötigen wir Ihre Krankenversicherungskarte bzw. Ihren Versicherungsausweis. Neben den persönlichen Effekten wie Toilettenartikel ist es ratsam, genügend Kleider mitzubringen. Wir empfehlen zusätzlich zur Alltagsbekleidung Sportbekleidung für drinnen und draussen sowie Badekleidung mitzunehmen.

Für den Eintritt in die Mutter-Kind Station sind folgende Gegenstände und Materialien mitzunehmen:

  • Schoppenflaschen
  • Kindernahrung und Windeln für die ersten Tage
  • Kinderwagen / Babybjörn / Tragetuch
  • Kleider
  • Babyfon
  • Nuggi
  • Kinderarztpass
  • Waschmittel
  • eigene Tropfen / Salben / Medikamente (für Mutter und Kind)
  • Allenfalls Zewidecke / Kinderschlafsack

Grundsätzlich können Patienten Besuche empfangen, es gibt vereinzelte Ausnahmen. Weitere Auskünfte erteilt die jeweilige Bezugsperson des Patienten.

Besuche sind, wenn möglich voranzukündigen, damit sich diese nicht mit Therapiezeiten überschneiden. Für weitere Auskünfte steht das medizinische Sekretariat Telefon 058 225 30 90 gerne zur Verfügung.

Falls Sie weder im Kanton Graubünden wohnhaft sind noch über eine Spitalzusatzversicherung verfügen und für eine stationäre Behandlung in die Klinik Beverin oder Waldhaus eintreten möchten, dann bezahlen Ihre Krankenversicherung und Ihr Wohnkanton höchstens diejenigen Kosten, die in einem Spital Ihres Wohnkantons anfallen würden. Eine allfällige Differenz zwischen diesem Tarif und unserem Tarif müssen Sie selber bezahlen. Wir empfehlen Ihnen, sich direkt bei Ihrer Krankenversicherung über Ihre Kostenbeteiligung zu erkundigen. In diesem Fall ist eine Depotzahlung notwendig.

Bei einem Notfall werden die Behandlungskosten von Ihrer Krankenversicherung und Ihrem Wohnkanton vollständig übernommen.