Forensische Psychiatrie

Die forensische Kinder- und Jugendpsychiatrie befindet sich an der Schnittstelle zwischen Kinder- und Jugendpsychiatrie und Rechtssystem.

Sie umfasst sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Fragestellungen und spielt eine zentrale Rolle bei der Beurteilung, Behandlung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen, die durch familiäre Konflikte oder strafrechtliche Verfehlungen in den Fokus geraten.

Eine Zuweisung erfolgt durch Zivil- und Justizbehörden.

  • Im zivilrechtlichen Bereich geht es vor allem um Themen wie Kinderschutz, Erziehungsfähigkeit sowie die Regelung von Sorgerecht und Obhut. Hier steht die Frage im Mittelpunkt, wie eine stabile und förderliche Lebensumgebung für das Kind geschaffen werden kann. Ein wesentlicher Aspekt im Rahmen von Trennungen resp. Scheidungen ist es, mögliche negative Folgen ungelöster elterlicher Konflikte auf die Entwicklung des Kindes zu erkennen und geeignete Massnahmen vorzuschlagen, die dessen Wohl sicherstellen.Auch hier sind forensische Gutachten von Bedeutung, um Gerichte und Behörden in ihrer Entscheidungsfindung zu unterstützen.
  • Der strafrechtliche Bereich konzentriert sich auf die Begutachtung und Behandlung von Jugendlichen, die straffällig geworden sind. Diese jungen Menschen, die häufig unter psychischen oder entwicklungsbedingten Störungen leiden, werden daraufhin untersucht, ob und inwiefern diese Faktoren zu ihrem Verhalten beigetragen haben.Im Rahmen der Begutachtung werden des Weiteren Deliktmechanismen, Einsichts- und Steuerungsfähigkeit und psychosoziale Belastungsfaktoren berücksichtigt. In enger Zusammenarbeit mit Jugendanwaltschaften, Gerichten und weiteren Fachpersonen wird durch gezielte Interventionen versucht, eine Rückfallprävention zu erreichen. Ein zentrales Ziel ist dabei die Resozialisierung der Jugendlichen und ihre erfolgreiche Wiedereingliederung in die Gesellschaft.
  • Im versicherungsrechtlichen Bereich werden Fragen der Invalidenversicherung (IV), insbesondere im Hinblick auf Geburtsgebrechen und Entwicklungsstörungen, bearbeitet.
    Auch hier stehen Gutachten im Vordergrund, die der Beurteilung und Unterstützung der betroffenen Kinder und Jugendlichen dienen.
  • Bei kinder- und jugendforensischen Behandlungen, werden angeordnete Therapien (Art. 14 JStG) jugendlicher Straftäter in enger Zusammenarbeit mit der Jugendstrafvollzugsbehörde durchgeführt oder jugendliche Straftäter im Gefängnis behandelt.Weiter werden Elternberatungen im Rahmen konflikthafter Trennungen sowie Erinnerungskontakte angeboten. Unsere Fachpersonen unterstützen zudem auf Anfrage behördliche Prozesse wie polizeiliche oder staatsanwaltschaftliche Einvernahmen oder gerichtliche Anhörungen.

Die forensische Kinder- und Jugendpsychiatrie zeichnet sich durch eine enge interdisziplinäre Zusammenarbeit aus. Die Abstimmung mit Gerichten, Jugendanwaltschaften, Sozialdiensten und therapeutischen Fachstellen ist entscheidend, um sicherzustellen, dass Massnahmen im Interesse des Kindes oder Jugendlichen erfolgen.

Alle Mitarbeitenden des Bereiches forensische Kinder- und Jugendpsychiatrie verfügen über den Fachtitel Schwerpunkt Forensische Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie FMH, über den Fachtitel Rechtspsychologie oder sind in einer entsprechenden Ausbildung.

Sie erarbeiten als Sachverständige Gutachten und führen Therapien selbstständig durch. Die ambulanten Behandlungen und Gutachten werden in hoher Qualität und unter Einhaltung nationaler Standards durchgeführt.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Unsere Fachpersonen

Benjamin Krexa

Chefpsychologe / MGL

Tamara Krexa

Fachpsychologin

Iliana Füssl

Assistenzpsychologin

Dr. phil. Sabine Guntern

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