Lohngleichheitsanalyse: PDGR mit sehr gutem Ergebnis

28. Mai 2021

Die Revision des Gleichstellungsgesetzes ist am 1. Juli 2020 in Kraft getreten. Damit sind Arbeitgebende ab 100 Mitarbeitenden dazu verpflichtet, bis Ende Juni 2021 eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Ziel ist es, den verfassungsrechtlichen Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit durchzusetzen.

Analyse in den PDGR

Die mit der Revision des Gleichstellungsgesetzes einhergehende Verpflichtung zur Lohngleichheitsanalyse konnte erfolgreich abgeschlossen und durch ein zugelassenes Revisionsunternehmen überprüft werden.

Erfreulicherweise lässt sich mit einem Lohnunterschied von 1.2 % zuungunsten der Frauen kein signifikanter Lohnunterschied bei gleichen Qualifikationsmerkmalen (z.B. Ausbildung, Erwerbsjahre, Dienstjahre) feststellen. Es besteht bei den PDGR zwischen Frauen und Männern gemäss Standard-Analysemodell keine statistisch gesicherte unerklärte Lohndifferenz im engeren Sinne.

Die Lohnstrukturerhebung (LSE) des Bundesamts für Statistik (BFS) hat im Jahr 2018 für den öffentlichen Sektor eine unerklärte Lohndifferenz basierend auf dem Mittelwert von 6.3 % sowie für die Schweizer Gesamtwirtschaft von 8.1 % ergeben.

Ausblick

Die PDGR liegen deutlich unter der Toleranzschwelle des Bundes von 5 %. Da diese Toleranzschwelle nicht überschritten wurde, müssen die PDGR in vier Jahren keine Lohngleichheitsanalyse durchführen. Im Sinne der Qualitätskontrolle werden wir die Lohngleichheit in vier Jahren wieder analysieren.

Das gute Resultat zeigt, dass die PDGR auf dem richtigen Weg sind, wir aber noch besser werden können. Wir möchten künftig die Chancengleichheit sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie beispielsweise durch zeitgemässe Arbeitsplatzmodelle und Talentförderung konsequent weiterentwickeln.